1. Veranstalter
Tolexan gGmbH
Herr Christian Mombaur
Böhlweg 75
67316 Carlsberg (Pfalz)
2. Teilnahmeberechtigung
2.1 Diese Teilnahmebedingungen regeln die Teilnahme an dem Gewinnspiel „Arena am Wasserturm Auto Verlosung“ des Veranstalters, das über die Tolexan gGmbH durchgeführt und dort kommuniziert wird.
2.2 Die Durchführung des Gewinnspiels erfolgt auf Basis dieser Teilnahmebedingungen. Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel akzeptiert der Teilnehmer automatisch die folgenden Teilnahmebedingungen.
2.3 Teilnahmeberechtigt sind alle unbeschränkt geschäftsfähigen Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet haben. An Minderjährige, die dennoch teilnehmen, werden keine Gewinne ausgeschüttet.
2.5 Gewinnspielagenturen sowie automatisierte Gewinnspieldienste sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
2.6 Außerdem behält sich der Veranstalter vor, Personen bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (z.B. Manipulationsversuch) von der Teilnahme auszuschließen.
2.7 Nicht teilnahmeberechtigt sind Mitarbeiter von Tolexan gGmbH sowie deren Familienmitglieder
3. Teilnahmezeitraum
Die Durchführung des Gewinnspiels erfolgt vom 01.04.2024 bis zum 16.06.2024
4. Durchführung und Ablauf
4.1 Lose können online über www.auto-verlosung.de gekauft werden. Bei Kauf müssen Teilnehmerdaten zur Registrierung und die spätere Zuordnung von Gewinnen zum Loskäufer hinterlegt, sowie der Kaufpreis überwiesen werden.
4.2 Der Teilnehmer ist für die Richtigkeit seiner Angaben verantwortlich. Jeder Teilnehmer kann bis zu fünf Mal teilnehmen und hierdurch seine Gewinnchancen erhöhen. Falls ein Teilnehmer einen Gewinn erzielt hat, ist er von der weiteren Auslosung ausgeschlossen.
4.3 Bei der Autoverlosung vor Ort am 16.06.2024 werden die Lose für Haupt- und Nebengewinne gezogen und öffentlich vorgelesen. Die Übergabe der Gewinne erfolgt gegen Vorlage des Loses und Legitimation durch Ausweisdokumente. Falls der Teilnehmer nicht vor Ort ist wird dieser über den Gewinn benachrichtigt. Die Legitimation durch das Los und Ausweisdokumente muss dann bei Übergabe erfolgen.
5. Gewinn
5.1 Unter allen teilnahmeberechtigten Teilnehmern innerhalb des Teilnahmezeitraums entscheidet das Los über den Gewinner.
5.2 Die Auslosungen erfolgen während des Events „Arena am Wasserturm Auto Verlosung“.
5.3 Der Gewinner hat/die Gewinner haben Anspruch auf den Preis, der seiner jeweiligen, gezogenen Losnummer zugeordnet wurde.
5.3.1 Darüber hinaus erhält der Teilnehmer keine weiteren Leistungen. Sämtliche darüber hinaus anfallenden Kosten (wie z.B. die Anreise bei Reisegewinnen oder die Abholung von Fahrzeugen beim Händler oder Hersteller) sind vom Teilnehmer und seinen (etwaigen) Begleitpersonen eigenständig zu tragen.
7. Barauszahlung, Übertragung, eigenmächtige Änderung des Gewinnes etc.
7.1 Eine (Bar-)Auszahlung des Gewinns ist bei Sachpreisen nicht möglich.
7.2 Wenn dem Gewinner – egal aus welchen Gründen (z.B. gesundheitliche Hinderungsgründe, persönliche oder sonstige Gründe) – eine Einlösung nicht möglich ist, verfällt der Anspruch auf den Gewinn
8. Haftungsausschluss
8.1 Der Veranstalter wird mit der Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei, sofern sich nicht aus diesen Regelungen schon ein früherer Zeitpunkt ergibt.
8.2 Jegliche Haftung des Veranstalters, der Erfüllungsgehilfen, Arbeitnehmer und Vertreter aus oder im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und die fahrlässige Verletzung von Pflichten, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung sind, sogenannte Kardinal-pflichten. „Kardinalpflichten“ sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und auch vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung des Veranstalters der Höhe nach auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Diese Beschränkungen gelten nicht für Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit oder für eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Voran-stehende Haftungsbeschränkungen gelten insbesondere auch für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, bei Störungen der technischen Anlagen oder der Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten und Viren o-der in sonstiger Weise bei der Teilnahme an dem Gewinnspiel entstehen können, es sei denn, dass solche Schäden von dem Veranstalter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
8.3 Ggf. anfallende finanzielle Aufwendungen für die Einlösung/Durchführung des Gewinns (z.B. Unterkunft, erforderliche Umbuchungen aufgrund eigenen Verschuldens etc.) sind vom Teilnehmer und seiner Begleitung selbst zu tragen.
8.4 Der Gewinner und seine Begleitperson sichern zu, dass sie in einem für die Einlösung des Gewinns ausreichendem gesundheitlichen und physischen Zustand sind, wobei der Teilnehmer dafür Sorge zu tragen hat, dass seine Begleitperson diese Zusicherung gegenüber dem Preisbeistellers schriftlich vor Einlösung des Gewinns erklärt.
9. Beendigung des Gewinnspiels
Das Gewinnspiel kann durch den Veranstalter entweder eingestellt, abgebrochen, ausgesetzt oder verändert werden, falls unvorhergesehene, außerhalb des Veranstalters liegende Um-stände eintreten, welche die planmäßige Durchführung des Gewinnspiels hindern. Der Veranstalter wird die vorzeitige Beendigung unverzüglich bekanntgeben. Eine Inanspruchnahme des Veranstalters ist auch in diesem Fall ausgeschlossen.
10. Datenschutz
10.1 Die von dem Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden - falls keine Einwilligung zu Werbezwecken erteilt wurde - nur für die Durchführung des Gewinnspiels erhoben und danach innerhalb von drei Monaten wieder gelöscht.
10.2 Im Übrigen gelten die Datenschutzinformationen.
11. Sonstiges
11.1 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, dieses Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung zu unterbrechen oder vollständig zu beenden oder die Teilnahmebedingungen zu ändern. Dies gilt insbesondere, wenn die Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Verlaufs aus technischen oder sonstigen Gründen nicht möglich ist.
11.2 Verstößt ein Teilnehmer gegen diese Teilnahmebedingungen, gegen gesetzliche Bestimmungen oder macht er unzutreffende Angaben, kann ihn der Veranstalter von der Teilnahme ausschließen, ohne hierfür Gründe angeben zu müssen.
11.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam, unzulässig oder undurchführbar sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen, unzulässigen oder undurchführbaren Klausel treten Regelungen, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommen.
11.4 Die Teilnahmebedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.